AUFENTHALT IN DEUTSCHLAND

5. Wie kann meine Familie zu mir ziehen?

Wenn ausländische Familienangehörige zu Ihnen nach Deutschland ziehen, heißt das „Familienzusammenführung“. Es gibt ein Recht auf Familien-Nachzug oder Ehepartner-Nachzug. Wenn die Voraussetzungen für den Familiennachzug vorliegen, kann der Ehepartner oder die Kinder gleich mit Ihnen zusammen einreisen. Es hängt von Ihrem Aufenthaltstitel ab, ob Sie dieses Recht beanspruchen können.

 

Folgende Personen haben das Recht auf Ehepartner- und Familien-Nachzug:

 

  • Personen mit einer Niederlassungserlaubnis
  • Personen mit einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU
  • Personen mit einer Blauen Karte EU
  • Personen mit einem Aufenthalt zum Zwecke der Forschung
  • Personen, die seit zwei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis haben
  • Personen, die schon vor der Einreise verheiratet waren
  • Personen mit einjähriger Aufenthaltserlaubnis

Folgende Personen haben kein Recht auf Ehepartner- und Familien-Nachzug:

  • Personen, die für weniger als ein Jahr ein Aufenthaltsrecht haben. Das sind zum Beispiel Personen in einem Freiwilligen Sozialen Jahr oder Au-Pair.
  • Personen mit Duldung

Bei einem Aufenthalt zu Ausbildungszwecken, ist ein ausreichender Aufenthaltstitel vorhanden. 

 

Wenn Sie einen Ehegatten- und Familien-Nachzug möchten, müssen Sie für nicht nur ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln finanzieren können, sondern auch den Ihrer Familie. Der Ehepartner, der sich als Ehepartner in Deutschland aufhalten darf, darf auch arbeiten. Sofern der Ehepartner eine Arbeitsstelle hat und genug verdient, kann auch darüber die Lebensunterhaltssicherung aus eigenen Mitteln sichergestellt werden. Für Kinder erhält man in Deutschland Kindergeld, ggf. auch Kindergeldzuschlag. Für max. 14 Monate nach der Geburt eines Kindes auch Elterngeld. Kindergeld, Kindergeldzuschlag und Elterngeld sind eigene Mittel, die wie Einkommen aus Arbeit mitgerechnet werden.   

 

Außerdem müssen Sie eine Wohnung haben, die ausreichend groß ist (12 qm pro Person über 2 Jahre). 

 

Die Einzelheiten sind kompliziert. Lassen Sie sich hier unbedingt im Vorfeld von einer Migrationsberatungsstelle beraten.

 

Hier finden Sie Migrationsberatungsstellen: 

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