Sie brauchen ein Visum um nach Deutschland einzureisen und sich hier aufhalten. Es gibt unterschiedliche Visa in Deutschland. Es hängt davon ab, was Sie in Deutschland machen wollen. Hier haben wir zwei mögliche Aufenthaltstitel aufgelistet. Es gibt aber noch mehr Aufenthaltstitel. Wenn Sie Fragen zu den anderen verschiedenen Aufenthaltstiteln haben dann finden Sie unter: Informationen und Rat Beratungsstellen bei denen Sie sich informieren können.
Weitere rechtliche Informationen finden Sie auch hier.
WICHTIG!
Sie müssen den „Aufenthaltstitel zum Zwecke der Ausbildung nach §16a Aufenthaltsgesetz“ beantragen, bevor Ihr Visum abläuft! Und Sie müssen Ihren
Aufenthaltstitel immer verlängern lassen, bevor Ihre Aufenthaltserlaubnis abläuft. Dazu müssen Sie einen Antrag stellen. Es ist wichtig, dass Sie ständig einen gültigen Aufenthaltstitel
haben. Sonst gefährden Sie die Möglichkeit für einen dauerhaften Aufenthalt.
Gehen Sie zwei Wochen vor Ablauf Ihres Visums zur Ausländer-Behörde. Lassen Sie dort Ihr Visum verlängern. Zeigen Sie Ihrem Arbeitgeber den
verlängerten Aufenthaltstitel.
Zuständige Ausländerbehörde suchen: Ausländerbehörden
Arbeit
Nachdem Sie Ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, müssen Sie einen neuen Aufenthaltstitel beantragen. Stellen Sie den Antrag bei der Ausländer-Behörde. Sie brauchen dann einen „Aufenthaltstitel zum Zwecke der Erwerbstätigkeit“ Das steht im §18a des Aufenthaltsgesetzes. Sie sollten sich früh bei der zuständigen Ausländer-Behörde informieren. Sie erfahren dort, welche Fristen es gibt und welche Dokumente Sie einreichen müssen.