Sie können nach 6 Jahren Aufenthalt (zur Berufsausbildung oder als fertige Fachkraft) sich einbürgern lassen, also die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Dazu müssen Sie unter anderem die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
· Sie halten sich seit 6 Jahren in Deutschland mit einem Aufenthaltstitel auf. Hier wird auch die Zeit des Aufenthaltes zur Berufsausbildung mitgezählt. Normalerweise müssen Sie sich für die Einbürgerung 7 oder 8 Jahre in Deutschland aufhalten. Wenn Sie aber B 2 Deutschkenntnisse haben, dann wird die Aufenthaltszeit auf 6 Jahre verkürzt.
· Sie inzwischen eine Aufenthaltserlaubnis als fertige Fachkraft haben, also nicht mehr nur für die Ausbildung
· Sie keine Vorstrafen haben
· Sie Ihren Aufenthalt und den Aufenthalt Ihrer Familie aus eigenen Mitteln finanzieren können
· Kenntnisse der Gesellschaftsordnung in Deutschland (= Einbürgerungstest)
· Für die Einbürgerung müssen Sie die anderen Staatsangehörigkeiten, die sie besitzen, grundsätzlich aufgeben, außer dies ist unmöglich oder unzumutbar.
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