Eltern bekommen in Deutschland Kindergeld für Ihre Kinder. Das gilt nur bis zum 18. Geburtstag des Kindes. Wenn das Kind studiert oder eine Ausbildung macht, wird das Kindergeld verlängert. Aber nur bis zum 25. Lebensjahr des Kindes.
Kommen Sie aus einem Drittstaat, also nicht aus der Europäischen Union? Dann können Sie auch Kindergeld bekommen. Sie benötigen dazu eine Niederlassungserlaubnis.
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis haben, bekommen Sie nur Kindergeld:
• wenn Sie zur selben Zeit Geld verdienen
oder
• wenn Sie schon einmal mit Erlaubnis in Deutschland gearbeitet haben.
Hier bekommen Sie weitere Informationen:
Vor Ort
• Familienberatungsstellen
• Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit
• Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer
• Jugendmigrationsdienste
Im Internet:
• Familienkasse und Kinderzuschlag
• Serviceportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend