AUFENTHALT IN DEUTSCHLAND

3. Wie bekomme ich eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU?

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel

 

Es ist langfristig sinnvoll, wenn Sie eine „Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU“ beantragen (Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt ist in einer EU-Richtlinie, einem Gesetz der EU,  geregelt, deshalb der Name „-EU“). Es ist wichtig, dass Sie dazu ständig einen Aufenthaltstitel haben. Sonst werden die Zeiten Ihres Aufenthalts in Deutschland nicht komplett gezählt.

 

 

Sie bekommen die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU unter anderem, wenn:

  • Sie seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis haben; die Zeiten der Ausbildung werden zur Hälfte angerechnet. 
  • Sie inzwischen eine Aufenthaltserlaubnis als fertige Fachkraft haben, also nicht mehr nur für die Ausbildung
  • Sie keine Vorstrafen haben
  • Sie Ihren Aufenthalt und den Aufenthalt Ihrer Familie aus eigenen Mitteln finanzieren können
  • Sie Beiträge in die  Rentenversicherung bezahlt haben
  • Sie ausreichende Deutschkenntnisse besitzen (= B 1-Niveau).

Alternativ können Sie nach 5 Jahren auch eine Niederlassungserlaubnis unter den gleichen Voraussetzungen beantragen. Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist der Aufenthaltstitel, der Ihnen eine bessere Rechtsstellung vermittelt.

 

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