Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel
Es ist langfristig sinnvoll, wenn Sie eine „Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU“ beantragen (Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt ist in einer EU-Richtlinie, einem Gesetz der EU, geregelt, deshalb der Name „-EU“). Es ist wichtig, dass Sie dazu ständig einen Aufenthaltstitel haben. Sonst werden die Zeiten Ihres Aufenthalts in Deutschland nicht komplett gezählt.
Sie bekommen die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU unter anderem, wenn:
Alternativ können Sie nach 5 Jahren auch eine Niederlassungserlaubnis unter den gleichen Voraussetzungen beantragen. Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist der Aufenthaltstitel, der Ihnen eine bessere Rechtsstellung vermittelt.
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